Reglemente

Bildungsurlaub

Jeder Arbeitnehmer, der den Beitrag gemäß Art. 30 des GAV zahlt, hat Anspruch auf einen Tag bezahlten Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, den er in den folgenden beiden Bildungseinrichtungen absolvieren kann: der Maison Romande de la Propreté und der Ecole Genevoise de la Propreté, die beide von der CPPREN finanziert werden.

Darüber hinaus kann die Ausbildung des Personals der Kategorie E2, die in Anhang 4 des GAV definiert ist, ebenfalls in einer der beiden Einrichtungen absolviert werden.